17. Mai 2018

Meldepflicht bei schlecht integrierten Ausländern

Die Baselbieter Handschlagaffäre hat Folgen: Schulen müssen schlecht integrierte ausländische Schüler dem Kanton künftig melden. Der Landrat hat einer Änderung des Bildungsgesetzes überdeutlich zugestimmt.
Lehrer müssen respektlose Ausländer melden, Basler Zeitung, 17.5.


Die Baselbieter Schulen werden verpflichtet, Integrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft dem Amt für Migration zu melden. Das Parlament hat am Donnerstag eine nach der Handschlag-Affäre beantragte Gesetzesänderung verabschiedet.

Der Landrat stimmte der Änderungen des Bildungsgesetzes mit 63 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Da so das Vier-Fünftel-Mehr übertroffen wurde, entfällt die bei Gesetzen sonst obligatorische Volksabstimmung. Gegen die Anpassungen stimmten einige Landrätinnen und Landräte der SP. Einzelne Parlamentsmitglieder von SP und Grünen nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Meldepflichtig werden «wesentliche Probleme»: Die Vorlage nennt etwa eine Verweigerung der Teilnahme oder eine massive Störung des Unterrichts, eine respektlose Behandlung insbesondere von weiblichen Lehr- und Respektspersonen sowie von Schülerinnen oder konkrete Anzeichen einer Radikalisierung.

Meldepflicht als «letzte Möglichkeit»
Eine Meldung an das Amt für Migration darf erst dann erfolgen, wenn «die zumutbaren pädagogischen Bemühungen erfolglos geblieben sind». Einen Antrag der SP, statt einer Meldepflicht ein Melderecht einzuführen, hatte der Landrat bei erster Lesung abgelehnt. Die SP lehnte die Gesetzesänderung unter anderem ab, weil sie nur einen bestimmten Teil der Bevölkerung betrifft, was «Sonderrecht» schaffe.

Im Weiteren wird eine Achtung der «Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft» im Bildungsgesetz verankert. Ebenfalls festgeschrieben wird, dass neben dem Unterricht auch Schulveranstaltungen lückenlos besucht werden müssen. Der Besuch einer lokalen, traditionellen Veranstaltung soll damit nicht aus religiösen Gründen verweigert werden können.

Mit einer Gesetzesänderung werden die Schulleitungen zudem dazu verpflichtet, für einen «diskriminierungsfreien Schulbetrieb» zu sorgen. Mit diesem Passus soll auch eine Diskriminierung von Minderheiten sanktioniert werden können. Für den Besuch besonderer Programme ausserhalb des Unterrichts im Rahmen von Disziplinarmassnahmen können zudem künftig Kostenbeiträge erhoben werden.

Reaktion auf «Handschlag-Affäre»
Mit den vorgelegten Gesetzesänderungen hatte die Regierung auf überwiesene Vorstösse aus dem Landrat reagiert. Diese waren in der Folge der sogenannten «Handschlag-Affäre» in Therwil eingereicht worden, die im Frühjahr 2016 über die Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen ausgelöst hatte.

An der Sekundarschule Therwil hatte damals die Schulleitung zwei muslimische Schüler zeitweise von der dort üblichen Handschlagpflicht dispensiert. Die beiden hatten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert. Aus der Gesetzesvorlage gestrichen hatte die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats eine ebenfalls beantragte Verfassungsänderung.

Damit hätte die Verfassung eine Bestimmung erhalten sollen, welche bürgerliche Pflichten höher wertet als religiöse und weltanschaulichen Haltungen. Als fraglich wurde eingeschätzt, ob ein solch allgemeiner Paragraph die gewünschte Wirkung entfalten könne.


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