22. März 2018

Zürcher Kantonsratskommission befürwortet Tagesschulen

Zürcher Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Modelle von Tagesschulen einzuführen. Die zuständige Kommission des Kantonsrates befürwortet eine Änderung des Volkschulgesetzes einstimmig. Diese schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Tagesstrukturen.

Zürcher Kantonsratskommission befürwortet Tagesschulen, sda, 22.3.


Bis jetzt ist das Thema Tagesstrukturen im Zürcher Volksschulgesetz (VSG) nur in allgemeiner Form unter "Unterrichtszeit" aufgegriffen. Mit der Gesetzesänderung sollen nun rechtliche Grundlagen geschaffen werden, innerhalb derer die Gemeinden freiwillig Tagesschulen aufbauen und betreiben können.

Die neuen Bestimmungen liessen den Gemeinden und den lokalen Schulbehörden genügend Handlungsspielraum, schreibt die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) in einer Mitteilung vom Donnerstag. Mit dieser Beschreibung der Tagesstrukturen könne den Bedürfnisse der jeweiligen Bevölkerung Rechnung getragen werden.

Unter dem Begriff "Tagesstruktur" sind alle Betreuungsangebote zu verstehen, welche ergänzend zum Unterricht besucht werden können. Diese seien als Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verstehen und deshalb sowohl bildungspolitisch als auch volkswirtschaftlich sinnvoll, schreibt die KBIK.

Besuch weiterhin freiwillig
Auch mit dem neuen Gesetz bleibt der Besuch von Tagesschulen weiterhin in jedem Fall freiwillig. Die Gemeinden können aber neu gewisse Betreuungsangebote an ihrer Tagesschule für obligatorisch erklären - etwa dass die Schüler über Mittag in der Schule essen müssen. In diesem Fall darf die Gemeinde die Mittagspause verkürzen - was heute nur mit Spezialbewilligung geht.

Erklärt eine Gemeinde an ihrer Tagesschule gewisse Angebote für obligatorisch, muss sie aber sicherstellen, dass ein Schulbesuch ohne obligatorische Betreuung an einer anderen Schule möglich bleibt. Der Kanton will mit dieser Regelung bewusst nicht in die Familienmodelle eingreifen.

Die Kommission hat sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, dass ein Kind eine Tagesschule in einer anderen Gemeinde besuchen kann, wenn die Wohnortgemeinde selber keine solche führt. Beide müssen aber mit dem Wechsel einverstanden sein. Das Schulgeld bezahlt in diesem Fall die Wohnortgemeinde. Transport und Verpflegung gehen zulasten der Eltern.

Damit hat die KBIK eine Bestimmung der Vernehmlassung wieder aufgenommen, welche kritisch beurteilt worden war. Nach Ansicht der Kommission ist aber gerade in einem solchen Fall eine klare gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme von Vorteil.


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